FÖRDERUNGEN FÜR VEREINE

Mindestens 15 % der Gesamtkosten tragen Sie selbst. Die restlichen 85 % können sich aus mehreren Fördergeldern zusammensetzen.

Vereine und kommunale Träger städtischer Sportstätten erhalten vor dem Bau einer neuen Flutlichtanlage oder vor einem Umbau auf moderne LED-Beleuchtung Unterstützung durch spezielle Förderprogramme. Die förderfähigen Kosten sind dabei von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, liegen aber in der Regel bei 30% – 40% der Gesamtkosten für die Anschaffung, die Montage und die Umrüstung auf moderne LED.
Vereine, die eine Flutlichtanlage an ihrer vereinseigenen Sportstätte installieren bzw. umrüsten wollen, richten ihre Anträge an den zuständigen Landessportbund. Bei der Antragsstellung müssen auf jeden Fall die individuellen Förderrichtlinien des jeweiligen Landessportbunds, die Auskunft über die Förderquote, die Art der Zuwendung, die Zweckbindung, der Zeitraum, in dem die Maßnahme nach Bewilligung der Fördermittel umgesetzt wird, sowie weitere mit der Maßnahme verbundene förderfähige Kosten berücksichtigt werden.

Kommunale Träger städtischer Sportstätten erhalten Zuschüsse von den Wirtschafts- bzw. Sportministerien oder vergleichbaren Institutionen des jeweiligen Bundeslands. Sie müssen aber auch hier die jeweiligen Förderrichtlinien der Ministerien beachten.

Nicht vergessen – Mindestens 15% der Gesamtkosten tragen Sie selbst. Die restlichen 85% können sich aus mehreren Fördergeldern zusammensetzen.

Auch der Bund fördert Vereine und Sportstätten, z. B. mit der seit Anfang 2020 gültigen Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums, die Installation bzw. die Umrüstung von Flutlichtanlagen. Die Kommunalrichtlinie gilt sowohl für Kommunen als auch für gemeinnützige Sportvereine. Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie ist neben einer „wirtschaftlich angemessenen Amortisationszeit“ vor allem eine zeit- und präsenzabhängige Schaltung der einzelnen Flutlichter.
Weitere Anforderungen der neuen Kommunalrichtlinie finden Sie im Netz.

 

Fördermittel aus der Kommunalrichtlinie lassen sich in der Regel ohne Weiteres mit Landesförderprogrammen kombinieren – insofern die Aufwendungen einen Eigenanteil von 15 % der förderfähigen Kosten nicht unterschreiten.

 

Nicht vergessen – Mindestens 15 % der Gesamtkosten tragen Sie selbst. Die restlichen 85 % können sich aus mehreren Fördergeldern zusammensetzen.

25 % – das ist die neue Fördersumme des Bundes bis 2027. Welche Anforderungen müssen hierfür erfüllt sein?

 

1. Nachgewiesne CO2-Einsparung von mindestens 50 %.
2. Die neuen Leuchtmittel müssen austauschbare Module und Vorschaltgeräte aufweisen.
3. Neue Leuchtmittel dürfen keine Lichtemissionen in den oberen Halbraum ausstrahlen (Bodenstrahler ausgenommen).
4. Ihre neue Flutlichtanlage muss eine angemessene wirtschaftliche Amortisationszeit aufweisen.
5. Es wurde eine Mindestzuwendung von € 5.000,00 erreicht.

 

Für die Sportinfrastruktur gilt:
6. Neue Leuchtmittel müssen eine Mindestlebensdauer (L80) von 50.000 Betriebsstunden haben.
7. Insekten- und Naturschutzbelange müssen berücksichtigen werden, deshalb darf beispielsweise die korrelierte
Farbtemperatur max. 4000 Kelvin betragen.
8. Die Abnahme der Anlage nach DIN EN 12193 wird durch einen qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt.
9. Die Beleuchtungsstärke darf den in der DIN-Norm festgelegten Wert für die Beleuchtungsklassen II und III um maximal 30 % überschreiten.
10. Der ULOR-Wert der Leuchten muss 0 % betragen.

 

Um die Zuschüsse zu erhalten muss nach der fertigen Montage eine Vorher-Nachher-Bilddokumentation der Beleuchtungsanlage eingereicht werden. Das passende Formular finden Sie auf www.krl-online.de unter dem Menüpunk „Außenbeleuchtung zonenweise“.

Hier finden Sie die Links zu den jeweiligen Förderprogrammen:

Baden-Württemberg: Württembergischer Landessportbund / Badischer Sportbund Nord / Badischer Sportbund Freiburg
Bayern: Bayerischer Landes-Sportverband
Berlin: Landessportbund Berlin
Brandenburg: Landessportbund Brandenburg
Bremen: Landessportbund Bremen
Hamburg: Hamburger Sportbund
Hessen: Landessportbund Hessen
Mecklenburg-Vorpommern: Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen: Landessportbund Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen: Landessportbund NRW
Rheinland-Pfalz: Landessportbund Rheinland-Pfalz
Saarland: Sportplanungskommission
Sachsen: Landessportbund Sachsen
Sachsen-Anhalt: Landessportbund Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein: Landessportverband Schleswig-Holstein
Thüringen: Landessportbund Thüringen